Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Die Kommune Otting wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Otting beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:
f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.